AGB AW-Luftbild / AW Fotowelt
Allgemeine Geschäftsbedingungen/AGB des Photographen-Handwerks
(Bundesanzeiger Nr. 88 vom 15. Mai 2002 – Seite 10.436)
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als
vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1.2 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte,
gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder
vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in
digitalisierter Form, Videos usw.)
2. Urheberrecht
2.1 Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des
Urheberrechtsgesetzes zu.
2.2 Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen
Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
2.3 Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde
- jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von
Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
2.4 Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den
Fotografen.
2.5 Der Besteller eines Bildes i. S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu
vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte
übertragen worden sind. § 60 UrhG.
2.6 Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart
wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum
Schadensersatz.
2.7 Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den
Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
2.8 Der Kunde erteilt dem Fotografen die Freigabe die angefertigten Fotos als Referenzfotos zu nutzen.
3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
3.1 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder
vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen,
Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studio mieten etc.) sind vom Auftraggeber zu
tragen.
3.2 Für die in der Auftragsbestätigung genannte Auftragssumme kann eine Anzahlung in Höhe
von 30% gefordert werden. Die Anzahlung muss bis spätestens 4 Tage vor dem Fototermin auf
dem Konto des Fotografen eingegangen sein. Ein nicht rechtzeitiger Eingang der
Anzahlung kommt einer Stornierung des Auftrages gleich. Dadurch entstehen
Stornogebühren.
3.3 Stornogebühren.
Ab der Buchung in Höhe von 50% der Auftragssumme zu entrichten.
14 bis 8 Tage vor dem Termin sind 70% der Vertragssumme zu entrichten.
7 vor dem Termin sind 100% der Vertragssumme zu entrichten.
Für Stornierungen von Aufträgen die über Buchungsplattformen gebucht werden, ist ab der Buchung immer eine Stornogebühr von mindestens 55% zu entrichten.
Ab 14 Tage vor dem Termin 75%
Ab 7 Tage vor dem Termin 100%
3.4 Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der
Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 9 (in Worten:
neun) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung
begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach
Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3.5 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder
Eigentum des Fotografen. Eine Ausgabe der Aufnahmen erfolgt erst nach vollständigem ausgleich des Rechnungsbetrages.
4 Gestalltung, Auftragsart
4.1 Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen in schriftlicher Form hinsichtlich der
Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Hierzu zählt auch das verwenden der offenen Blende bei dem ein gegen stand oder eine Person Scharfgestellt ist und ein weiterer gegen stand oder Person unscharf wird, stellt ebenfalls keinen Mangel dar, sondern sind so gewollt.
Mängel oder sonstige Reklamationen sind innerhalb von 30 Tagen nach der Übergabe der Bilder/ Daten schriftlich anzumelden. Hierfür reicht eine E-mail an info@aw-fotowelt.de aus.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so muss der Auftraggeber dies dem Fotografen schriftlich mitteilen.
Die Änderung der Bildgestalltung ist nur vor dem Beginn der aufnahmen möglich. Nach abschluss der Aufnahmen ist die Bildgestalltung nicht mehr veränderbar.
Der Auftraggeber hat er die aufkommenden Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits
begonnene Arbeiten.
4.2 Bei den Beispielfotos der Webseite aw-fotowelt.de handelt es sich um Bilder aus dem Premium (ab 1650€ pro Auftrag) und dem Low-Budget ( bis 1649,99 € pro Auftrag) Bereich.
Dies gilt auch für die Videografie hier beginnt der Premium Bereich bei 2150€.
Hier gilt im Low-Budget bereich, bis 2149,99€
Der Kunde kümmert sich um um Szenen und Location, wir begleiten Ihr Projekt mit unseren Kameras.
Auch hier gibt es eine einfache Bearbeitung, inkl. einfachen zusammen Schnitt.
Bei Ausfall des Fotografen besteht kein Anrecht auf einen kurzfristigen Ersatz, wir sind jedoch bemüht bei ausreichender Vorlaufzeit einen Ersatz Fotografen zu stellen.
Im Premium wird von Anfang an ein Ersatzfotograf mit eingeplant damit es nicht zu einem Ausfall kommen kann.
Der Premium Bereich umfasst die gesamte Planung der Shooting´s, sowie alle Bilder in der höchstmöglichen Auflösung.
Beim Low-Budget Bereich bieten wir eine Dokumentation Ihrer Hochzeit zu günstigeren Preis an. Auch hier gibt es das Brautpaarshooting usw. Der Auftraggeber macht sich hierbei vorher die Gedanken wie und wo die Bilder /Video gemacht werden sollen. Die Bilder werden hier komprimiert aufgenommen um die Datenmenge zu reduzieren, dafür erhalten Sie Ihre Bilder oder ein Video zum günstigeren Preis. Wird auch im Low-Budget Bereich die volle Auflösung gewünscht so ist dies gegen einen Aufpreis möglich. (160€)
5. Haftung
5.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit
wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine
Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch
schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten,
Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn
nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.2 Der Fotograf verwahrt die Negative oder digitale Daten sorgfältig. Dazu ist er berechtigt, aber nicht verpflichtet,
AW-Fotowelt löscht alle Daten 60 Tage nach der Daten/ Bilderübergabe an den Kunden aus seinem System. Danach sind Änderungswünsche nicht mehr möglich.
5.3 Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im
Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
5.4 Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten
und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die
Rücksendung erfolgt.
6 Nebenpflichten
6.1 Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen
das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die
Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und
Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen,
trägt der Auftraggeber.
6.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu
stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber
nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der
Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung
seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern.
Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
7.1 Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der
Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang -
wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden.
Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder
die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
7.2 Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der
Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim
Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung
zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der
Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild
verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden
oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine
weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen.
Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes
Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der
Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die
Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem
Fotografen vorbehalten.
7.3 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der
Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des
Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar
vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder
Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden
entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch
Schadensersatzansprüche geltend machen.
Es fallen keine Rechtsansprüche auf Schadensersatz an wenn eine plötzlich auftretenden Erkrankung
des Fotografen vorliegt und der Termin dadurch nicht stattfinden kann.
7.4 Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom
Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können
gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages
bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Alle nicht mehr benötigten Daten werden nach Abschluss des Auftrags gelöscht.
9. Digitale Fotografie
9.1 Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf
Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
9.2 Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und
Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
10. Bildbearbeitung
10.1 Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und
Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein
neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und
der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
10.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und
zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
10.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen,
dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei
allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten
bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
10.4 Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der
elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen
Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der
Verletzung dieser Pflicht beruhen.
11. Nutzung und Verbreitung
11.1 Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-
Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des
Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, DVD oder ähnlichen Datenträgern ist nur
aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber
gestattet.
11.2 Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf
Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur
Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Fotografen.
11.3 Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf
elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Fotografen.
11.4 Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber
herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
11.5 Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur
Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
11.6 Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung
gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
11.7 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und
offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der
Auftragnehmer bestimmen.
12. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des
Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart
Stand: 05.11.2019